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Wohnungseigentümergemeinschaften

Leistungsangebot für Wohnungseigentumsverwaltungen

Ordnungsgemäße Betreuung wird auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften, hier insbesondere der §§ 27 und 28 WEG sowie der jeweiligen Teilungserklärung und gefaßter Beschlüsse der Eigentümerversammlungen durchgeführt.

Zum Betreuungsaufwand zählen u. a.:

  • Regelmäßige Objektbegehungen, auf Wunsch mit Inspektionsbericht
  • Zuverlässige und möglichst preisgünstige Vergabe von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Überwachung von Hausgeldzahlungen und konsequentes Mahnwesen
  • Pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen
  • Sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Gute Protokollvorbereitung sorgt für keine Verzögerungen in den Versammlungen und gewährleistet eine kurzfristige Übersendung der Protokollabschriften
  • Prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung
  • Abwicklung eventueller Versicherungsschäden
    Koordination und Veranlassung von Reparaturen sowie Abschluß von Warungsaufträgen und Auswahl zuverlässiger und kostengünstiger Firmen
  • Beiratspost - Ständige Information über bedeutende Geschäftsfälle
  • Zusendung von Teilungserklärungen und Protokolle an Eigentümer, Rechtsanwälte und Notare als PDF-Datei per E-Mail

BFW-Pyramide: Was tut der Verwalter? (JPG)

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