Mietverwaltung
Unser Leistungsangebot
Die ordnungsgemäße Betreuung wird auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften, hier insbesondere der Vorschriften des BGB, der II. Berechnungsverordnung, NMV70, HKVO und anderen Gesetzen durchgeführt.
Zum Betreuungsaufwand gehört unter anderem:
- Komplette Buchhaltung mit Zwischen- und Jahresabrechnungen über alle Ein- und Ausgaben
- Mietspiegelerstellung mit Bezug zur Wohnungsgröße
- Führung des Mietkontos auch ohne Kontenvollmacht möglich
- Jährliche Nebenkostenabrechnung und -Anpassungen gegenüber Mietern
- Regelmäßige Mietanpassung, soweit gesetzlich zulässig
- Kaufmännische Abwicklung von mietwirksamen Modernisierungen
- Abwicklung eventueller Versicherungsschäden
- Wohnungsab- und Übernahmen mit Protokollerstellung
- Wohnungsvermietungen
- Präsentation der zu vermietenden Wohnungen im Internet
- Einholung von Auskünften über Mietinteressenten bei der Creditreform
- Abschluß von Mietverträgen, die persönliche Gegebenheiten des Objektes berücksichtigen
- Koordination und Veranlassung von Reparaturen sowie Abschluß von Wartungsaufträgen und Auswahl zuverlässiger und kostengünstiger Firmen