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Gesetz zur Berufszulassung bleibt weit hinter den Erwartungen des BVI zurück
Der Bundestag hat am Donnerstag, den 22.06.2017, das Gesetz zu Berufszugangsvoraussetzungen für Wohnimmobilienverwalter beschlossen. Das Ergebnis ist für den BVI Bundesfachverband für Immobilienverwalter e.V. enttäuschend. Für Thomas Meier, der als Präsident des Fachverbandes jahrelang für einen rechtlichen Qualitätsrahmen für die anspruchsvolle Tätigkeit von Immobilienverwaltern gekämpft hat, ist "die jetzt gegossene Gesetzesform hohl". Seiner Auffassung nach, können "die Regelungen nur ein erstes Ergebnis politischer Überlegungen sein und müssen in der anstehenden Legislaturperiode nachhaltig und konsequent nachgebessert und justiert werden".