Artikel zu https://bvi-verwalter.de/aktuelles/bgh-urteile/schadensersatzanspruch-des-vermieters-wegen-beschaedigung-der-mietwohnung-erfordert-keine-vorherige-fristsetzung-zur-schadensbes/
Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung erfordert keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung
Der Bundesgerichtshof hat sich am 28. Februar 2018 in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Vermieter von seinem Mieter Ersatz für Schäden an der Mietsache nur verlangen kann, wenn er ihm zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat.